Die Allergenverordnung und was davon zu halten ist

Politisch – und vor allem pseudopolitisch – wird die seit 2014 in Kraft getretene Allergenverordung heiß diskutiert. Den Begriff pseudopolitisch verwende ich deshalb, weil wie so oft keiner Ahnung von der Materie hat, aber kräftig mitschimpft. Vor alle auf die EU. Dass die EU aber gar nicht schuld an der ausufernden Bürokratie hat, wird dabei liebend gern ignoriert. Passt halt nicht ins Weltbild. Die Realität sieht übrigens so aus:

Aber um Politik soll es hier ja nicht gehen, dazu kann sich ohnehin jeder selbst seine Meinung bilden.
Aber was bedeutet die Allergenverordnung nun für Coelis? Eine Verbesserung? Eine Verschlechterung? Egal?
 Mehr zum Thema:

Für mich eindeutig ersteres. Mit einem Blick auf die Speisekarte weiß ich, was ich essen darf und was nicht. Ohne den Kellner fragen zu müssen und ohne mich darauf verlassen zu müssen, dass dieser auch tatsächlich über die Inhaltsstoffe Bescheid weiß.
Freilich, könnte man sagen, was ist denn schon dabei, den Kellner zu fragen. Eigentlich nichts. Aber mich persönlich nervt es, meine Unverträglichkeit bei jedem Essengehen thematisieren zu müssen. Und wenn ich irgendwo unsicher bin oder etwas Glutenhältiges in der glutenfreien Variante möchte, muss ich ohnehin das Gespräch suchen. Ist auch kein Problem. Aber bei einem schnellen Mittagessen, vielleicht auch noch mit einem beruflichen Gegenüber, ist es nicht wirklich angenehm und auch unpassend. Da ist mir eben der dezente schnelle Blick in die Speisekarte, der all meine Fragen beantwortet, eindeutig am liebsten.

Eigentlich glutenfrei, aber…

Dazu kommt, das viele Speisen, die ja von Natur aus glutenfrei sind, aufgrund der Verarbeitung plötzlich Gluten enthalten. Zum Beispiel Pommes frittes: Gibt es oft auch mit Weizenmehl, weil die Pommes darin gewälzt werden, damit sie nicht aneinanderkleben. Das heißt, die vielfach verbreitete Meinung, Menschen mit Unverträglichkeiten wüssten ohnehin, was ihnen guttut, trifft leider nicht zu. Die Betroffenen wissen es grundsätzlich schon, aber verarbeitete Lebensmitteln bergen leider manchmal unliebsame – und folgenreiche – Überraschungen in sich.
Natürlich thematisiere ich hier nur die Betroffenen-Sicht. Für Gastronomen ist die Allergenverordnung ein rotes Tuch. Allerdings weniger, wegen des Themas an sich, sondern wegen der damit verbundenen Bürokratie (die umfangreichen Regelungen sind hier nachzulesen, für alle, die sich das antun wollen 😉

 

Und eines muss schon auch gesagt werden: Dass man sich intensiver mit dem, was man verträgt auseinandersetzt, ist nun einmal derzeit ein großes Thema – von mir aus nennen wir es Trend. Ein guter Gastronom stellt sich darauf ein und setzt sich damit auseinander (wie es zum Beispiel ein Londoner Spitzenkoch getan hat, nachzulesen hier). Dann liegt es immer noch in seiner persönlichen Entscheidung, ob er glutenfreies Essen anbietet oder nicht. Aber keine Ahnung vom Thema zu haben und sich aus Prinzip (ein Beispiel dafür lieferte dieser Gastronom) oder weil es halt „immer schon so war“ dagegenstemmen, wird wohl auch langfristig nicht funktionieren.

 

Wie seht ihr das? Stimmt ab!

 

4 thoughts on “Die Allergenverordnung und was davon zu halten ist

  1. Ich persönlich finde es zwar eine gute Idee, allerdings müsste es viel genauer kontrolliert werden bzw. mit Fachleuten erarbeitet werden. Ich stoße immer wieder auf falsche Kennzeichnungen. Da ignoriere ich die Kennzeichung lieber, vertrau auf meinen Verstand und frage direkt nach, wenn ich etwas genau wissen möchte.

    1. Hallo Nelly,
      danke für den Hinweis!
      Falsche Kennzeichnungen sind mir bisher noch nicht aufgefallen. Bei welchen Produkten ist das der Fall?
      LG
      BArbara

      1. Hallo Barbara,
        Ich hab schon öfters erlebt, dass beispielsweise bei Nudelgerichten kein A für glutenhaltig dabei steht, bei anderen Produkten wie zum Beispiel Reis oder auch Reisnudeln schon glutenhaltig dabei steht, obwohl sie es nicht sind (bzw. in diesem Restaurant waren – habe genau nachgefragt und da stellte sich heraus dass sie eigentlich gf sind).

        Und was ich auch oft schade finde, dass viele Produkte mit Gebäck sind und daher natürlich glutenhaltig sind. Da wäre es meines erachtens besser das Gebäck extra anzuschreiben, sodass man es auch ohne Gebäck bestellen kann und dann auch eben gleich sieht, ob das Produkt nur wegen dem Gebäck als glutenhaltig gekennzeichnet wurde oder ob im Produkt selbst Gluten enthalten ist.
        Lg

        1. Hallo Nelly,
          ja, das stimmt wohl, dass es viel Unwissenheit (oder Gedankenlosigkeit?) gibt.
          Bei dem Thema Gebäck stimme ich dir voll und ganz zu! Das ist mir auch schon aufgefallen, dass es Speisekarten gibt, wo plötzlich alle Salate mit „A“ gekennzeichnet sind. Und wenn man nachfragt, kommt man drauf, es ist wegen dem Gebäck oder dem Knoblauchbrot dazu oder so.
          LG
          Barbara

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