Bei der Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) in Österreich wird Menschen mit Zöliakie ein Steuerfreibetrag zugestanden. Dieser ist einheitlich geregelt, variiert aber je nach Höhe des festgestellten Behinderungsgrades. Voraussetzung ist die Einschätzung des Behinderungsgrades durch das Sozialministeriumsservice, woMehr lesen ..